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AGB

Geschäftsbedingungen für Leistungen des Hotels
Stand: 01.11.2005

Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (ein­heitliche Bedingungen für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Ge­schäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kun­den werden nicht anerkannt, sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotel; insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung).

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine ange­messene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung

gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwi­schen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgange­nen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangen Gewinn nachweist.

Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht - auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist - wenn nicht innerhalb der in der Reser­vierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde, ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung /schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.

Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zim­mer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 52 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück bei allein bestellten Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringungen, d. h. gebuchte Leis­tungen außer den in Satz 2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum- und Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.), bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingun­gen, ersparte Aufwendungen bei der sonstige Leistungserbringung sind damit abgegolten Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziff. 4 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer - im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität - spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlungen zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gem. der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.

Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.

Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch, gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.

Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden diese Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Jedwede Haftung des Hotels nach a) - c) ist ausgeschlossen.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsver­trag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei der Überlassung des Park­platzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu DM 30.000,- pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens beim Ver­lassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzüg­liche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen, unabhängig von Ziff. 7 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzli­chen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurück­behaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen, der rechtskräftig festgestellten Ge­genforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff BGB - betragsgemäß auf die Höhe des vereinbarten Hotelpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alte Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendi­gung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbah­nung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht als vertretender Minderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz, zusteht.

Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz testet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrach­ten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch Innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
 Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zah­lende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmit­telbar an den Gläubiger zu entrichten.

Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegli­che Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritte aus der Überlassung frei.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mit­bringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.

Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politische, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beein­trächtigen. Zeitungsanzeigen, sonst. Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4. der allgem. Bedingungen (Zah­lung der Miete und der angemessene Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingun­gen entsprechend.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 12.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spä­tere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsda­tum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Ver­zugseintritt ist die Rechnung mit 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel eine höheren oder der Kunden einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 10,00 geschuldet.
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Ge­richtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Bad Salzuflen.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschl. Dieser Ge­schäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen übrigen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.

Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anspruch des Hotels für die sonstige Leistungeerbringung gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen beträgt z. Zt.:

Abbestelltag (Kalendertag)    Anspruch des Hotels
vor der Veranstaltung   
a) über 22 Tage                          Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, das Hotel
                                                    kann anderweitig vermieten
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b) 13 . bis zum 21. Tag                Berechnung der Miete
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c) 8. bis zum 14. Tag                 Berechnung der Miete und Ersatz von 30 % des entgangenen          
                                                      Umsatzes (z. B. für Speisen + Getränke) falls dieser noch nicht
                                                      konkret festgelegt ist, gilt:    
                                                      Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl   
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d) bis zum 7. Tag                        Berechnung der Miete und Ersatz von 70 % des ent­-
 gangenen Umsatzes (z. B. Speisen + Getränke) falls die­ser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt.
                                                     Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
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Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziff 1.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BANKETTE UND ANDERE SONDERVERANSTALTUNGEN

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von gastronomischer Versorgung, die in Räumlichkeiten unseres Hauses stattfindet.

2. Ein voller "à la carte-Service" wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.

3. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekoration werden extra berechnet.

4. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sind uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

5. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen von uns in Abzug gebracht.

6. Bei Veranstaltungen, die sich über 24 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von € 25,00 für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangener Stunde.

7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, eine Preiserhöhung je nach Markt- und Kostenlage vorbehalten.

8. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 10 Tagen. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.

9. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.

10. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 10,00 pro Person in Ansatz gebracht.

11. Besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.